Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.
Diese Definition des „Freien Berufs“ hat die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) 1995 verabschiedet. Sie hat in ihren wesentlichen Punkten Eingang in die Legaldefinition des § 1 Abs. 2 S. 1 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sowie in die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefunden.
Die Freien Berufe unterteilen sich in vier Gruppen:
- heilberuflicher Bereich, wie zum Beispiel Ärzte, Zahnmediziner, Apotheker und Physiotherapeuten
- rechts-, wirtschafts- und steuerberatender Bereich, wie zum Beispiel Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- technisch-naturwissenschaftlicher Bereich, wie zum Beispiel Architekten und Ingenieure sowie Biologen und Informatiker
- kultureller Bereich, wie zum Beispiel Autoren, Lektoren und Regisseure
Die Frage, ob eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit ein Freier Beruf ist oder ein Gewerbe, kann in vielen Fällen nicht ohne weiteres beantwortet werden. Hinweise für die Einordnung der selbständigen Tätigkeit als Freier Beruf oder als gewerbliche Tätigkeit finden Sie hier.
Zur Charakteristik der Freien Berufe gehören:
- Professionalität
In unserer immer komplexeren Gesellschaft benötigen die Menschen zunehmend kompetente Unterstützung. Die hochqualifizierten Freiberufler helfen, beraten und vertreten neutral und fachlich unabhängig. - Gemeinwohlverpflichtung
Die Sicherung der Gesundheitsvorsorge, der Rechtsordnung und der Kultur liegt im Interesse aller Bürger. Die der Allgemeinheit verpflichteten Freiberufler tragen dafür besondere Sorge. - Selbstkontrolle
Patienten, Mandanten und Klienten erwarten persönliche Betreuung auf neuestem Kenntnisstand. Der hohe ethische Anspruch der Freiberufler und ihre strenge Selbstkontrolle garantieren gesicherte Qualität. - Eigenverantwortlichkeit
Wer Verantwortung übernimmt, schafft Vertrauen und sichert Wachstum. Freiberufler sind mehrheitlich selbstständig tätig, sie erwirtschaften 10,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und beschäftigen über drei Millionen Mitarbeiter.
Freie
Heilkundliche
Berufe
Freie Rechts-, Wirtschafts-
und Steuerberatende
Berufe
Freie Technische/
Naturwissenschaftliche
Berufe
Freie
Kulturschaffende
Berufe
Freie Heilkundliche Berufe
Ärzte
Zahnärzte
Tierärzte
Apotheker
Physiotherapeuten
Psychologen
Logopäden
Psychotherapeuten
Krankenpfleger
Ergotherapeuten
Betreuer
Med. Fußpfleger
Freie Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatende Berufe
Rechtsanwälte
Notare
Patentanwälte
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Wirtschaftsberater
Unternehmensberater
Rentenberater
Verkaufsförderer/-Trainer
Freie Technische/ Naturwissenschaftliche Berufe
Architekten
Landschaftsarchitekten
Innenarchitekten
Ingenieure
Vereidigte Sachverständige
See-/Hafenlotsen
Chemiker
Biologen
Geologen
Umweltgutachter
freiberufl. Informatiker
Freie Kulturschaffende Berufe
Künstler
Tanzlehrer
Diplompädagogen
Übersetzer
Dolmetscher
Schriftsteller
Designer
Restauratoren
Tonkünstler
Journalisten
Lektoren