Binnen­markt­strategie 2015 und Dienst­leistungs­paket

Die Europäische Kommission hat am 28. Oktober 2015 ihre neue Binnenmarktstrategie vorgestellt. Das Papier mit dem Titel: „Den Binnenmarkt weiter ausbauen: mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen“ [KOM(2015) 550 final] nimmt dabei auch die Freien Berufe in den Fokus. Die neue Binnenmarktstrategie reiht sich somit ein in die bereits seit Längerem laufende Deregulierungsdiskussion.

Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) hat sich gleich zu Beginn im Rahmen eines Positionspapiers zu Freiberufler-relevanten Aspekten des Strategiepapiers geäußert. Wichtige Kernanliegen des BFB sind u.a. der Verbraucher- und Patientenschutz, Praktikabilität und Bürokratieabbau, die Berücksichtigung der besonderen Rolle von Freiberuflern, die Bewertung von Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen im jeweiligen nationalen Kontext, die Nicht-Normierbarkeit freiberuflicher  Dienstleistungen sowie der Grundsatz, dass es kein Herkunftslandprinzip „durch die Hintertür“ geben darf.

Das Europäische Parlament hat am 26. Mai 2016 einen Initiativbericht zur EU-Binnenmarktstrategie angenommen. Der BFB hatte hierzu im Vorfeld Ergänzungen angeregt, die erfreulicherweise in den Bericht Eingang gefunden haben. Die Ergänzungen betreffen die Reform des Notifizierungsverfahrens (§ 85), den geplanten Dienstleistungspass (§ 88), als auch die BFB-Kernforderung, dass unterschiedliche Regulierungskonzepte nicht per se ein Hindernis für die Vertiefung des Binnenmarkts darstellen und Berufsreglementierungen zum Schutz von Gemeinwohl und Verbraucherschutz notwendig sein können sowie eine Bewertung derselben nur im jeweiligen nationalen Kontext sinnvoll ist (§ 95).

Am 10. Januar 2017 hat die EU-Kommission das Dienstleistungspaket vorgestellt. Dieses enthält die Maßnahmen, welche in der EU-Binnenmarktstrategie angekündigt wurden. Die neuen Maßnahmen umfassen eine Mitteilung zu Reformempfehlungen bei bestimmten regulierten Berufen [KOM(2016) 820 final], einen Richtlinienvorschlag für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei zukünftigen Berufsregulierungen [KOM(2016) 822 final], einen Verordnungs- und einen Richtlinienvorschlag zur Einführung einer europäischen Dienstleistungskarte [KOM(2016) 823 final und KOM(2016) 824 final] sowie einen Richtlinienvorschlag zur Reform des Notifizierungsverfahrens [KOM(2016) 821 final]. Das Maßnahmenbündel wird den Rechtfertigungs- beziehungsweise den Deregulierungsdruck auf die Freien Berufe weiter erhöhen. Insbesondere das Zusammenwirken der Einzelinitiativen in der Praxis ist als bedenklich einzuschätzen. Immerhin war ein weiterer ursprünglich vorgesehener Legislativvorschlag zum Abbau regulatorischer Hindernisse (Beschränkungen bei Rechtsform, Fremdkapitalbestimmungen, multidisziplinärer Zusammenarbeit) offenkundig gegenwärtig politisch nicht durchsetzbar. Der BFB hat sich mit seinen Stellungnahmen zur Verhältnismäßigkeitsprüfung, zur Dienstleistungskarte, zur Reform des Notifizierungsverfahrens sowie zu den Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung in die politischen Prozesse auf nationaler und europäischer Ebene eingebracht.

Der BFB hat insoweit folgende Stellungsnahmen abgegeben:

Die EU-Kommission hat folgende Empfehlungen und Vorschläge veröffentlicht: