Aufgrund aktueller Entwicklungen ist damit zu rechnen, dass die Schleswig-Holsteinische Finanzverwaltung noch im September Daten zu Vermietungstätigkeiten schleswig-holsteinischer Bürgerinnen und Bürger auf der Plattform Airbnb erhält. Ein internationales Gruppenersuchen verpflichtet Airbnb zu einer entsprechenden Datenweitergabe. Der Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V., Lars-Michael Lanbin, empfiehlt deshalb, mögliche Schwarzeinkünfte schnellstmöglich nachzuerklären, wenn Einkünfte über Airbnb bislang verschwiegen wurden.
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